AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von

der Ferienwohnung Zum Wildpark

An-/Abreise

Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 1 Stunde hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung seine Gültigkeit. Werden die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten.

Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Wlan, und Abfall werden nicht erhoben. Diese sind in der Miete enthalten.

Rücktritt

Bitte schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab.

Es fallen Stornierungskosten wie folgt an:

Rücktritt bis 60 Tage vor dem Anreisetag 50 % der Miete

Rücktritt vom 59. bis 1 Tag vor dem Anreisetag 90 % der Miete

Rücktritt durch die Vermieterin

Im Falle einer Absage durch die Vermieterin, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Erstattung der Mietkosten und Endreinigung.

Aufenthalt

Die Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung ist nicht gestattet.

Die Nutzung der Ferienwohnung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.

Die Vermieterin hat in diesen Fällen das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Die Maximalbelegung der Ferienwohnung ist bei 1 Person erreicht.

Pflichten des Mieters

Sollte in der Ferienwohnung Mängel oder Schäden sein melden Sie dieses innerhalb einer Stunde nach ihrem Einzug per Email der Vermieterin.

Zur Beseitigung der Mängel ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht zeitnah gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

Reklamationen, die erst am Ende oder nach dem Verlassen der Ferienwohnung bei der Vermieterin eingehen , sind vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Die Ferienwohnung  ist besenrein zu verlassen.

Haftung

Für eine Beeinflussung der Ferienwohnung durch höhere Gewalt, durch Strom-, Gas-, Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Sowie bei unvorhersehbaren und unvermeidbaren Umständen wie z.B. behördliche Anordnungen, plötzliche Baustellen oder Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

Die Vermieterin haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

Haustiere

Sind nicht gestattet.

Rauchen

Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Der Mieter kann auf dem Balkon rauchen.

Webseite / Inserate

Fotos und Texte auf der Webseite und in den Inseraten dienen der realistischen Beschreibung. Die 100 % Übereinstimmung mit dem Ferienhaus kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich Änderungen der Ausstattung vor, sofern sie gleichwertig sind.

Gäste-WLAN

Leistungen:

Die Vermieterin stellt dem Mieter einen WLAN-Zugang („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach den technischen Möglichkeiten der Vermieterin. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.

Die Vermieterin gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch kann die Vermieterin keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.

Die Vermieterin behält sich das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

Zugang und Nutzung:

Die Vermieterin bietet das Gäste-WLAN nur für den Buchungszeitraum in der Ferienwohnung an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste der Ferienwohnung.

Zugangsdaten:

Die Anmelde-Daten (Benutzername, Passwort) die Sie bei der Registrierung angegeben haben, sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, muss der Mieter die Vermieterin unverzüglich informieren.

Der Mieter haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Verbotene Handlungen:

Dem Mieter sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
  • die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
  • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
  • die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.

Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
  • das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
  • die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
  • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
  • die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.

Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere das Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

Sperrung von Zugängen:

Die Vermieterin kann den Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Mieter gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn die Vermieterin ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.

Haftungsfreistellung:

Die Mieter sind als Nutzer für alle Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über Hotspot in der Ferienwohnung vornehmen, selbst verantwortlich.

Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Forderungen, die Dritte wegen eines Verstoßes des Mieters gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.

Der Mieter ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und der Mieterin die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

Zum Schluss

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen  Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.